Beteiligung Kommune
Am Windertrag teilhaben
Wind18 - Partner der Kommune
Klimaneutral mit Wind18
- Echte Beteiligung der Kommune als Gesellschafter an der regionalen Betreibergesellschaft,
- Flexible Beteiligungsoption von 0,1% bis 33,3%*,
- Vollständiger Anteil von Beginn an oder optionale Mit-Finanzierung durch Wind18, die Kommune besitzt Aufstockungsrechte,
- Kein Risiko bilanzieller Gestaltungen durch etwaige Projektgesellschaften (Abschreibungen vs. Gewerbesteuer),
- Erträge aus Stromverkauf bieten zusätzliche Einnahmequelle neben der Gewerbesteuer und der Kommunalumlage „Wind-Cent“,
- Regionaler Betreiber am Standort.
- Schaffung von regionaler Energiesicherheit und -unabhängkeit,
- Gewährleistung der Energieversorgung der Bürger,
- Wahrnehmung der Aufgaben der Daseinsvorsorge,
- Baustein für die Erreichung der Klimaneutralität,
- Optionale Bereitstellung von E-Mobilität,
- Optionale Möglichkeit der Wasserstofferzeugung.
- Bürger werden über Bürgerbeteiligungskonzepte bzw. Bürgerbeteiligungsgenossenschaften direkt beteiligt,
- Bürger-Vorteile z.B. über bezuschusste Anrainer-Beteiligungen oder vergünstigte Regional-Strom-Tarife,
- Schaffung größtmöglicher Bürgerakzeptanz über transparente Kommunikationspolitik und breite Mitwirkungsmöglichkeiten.
- Gleichberechtigte Partnerschaft der Kommune zusammen mit Wind18 und Bürgern und Gewerbe,
- Gleiche Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung,
- Gesellschaftserstellung von Kommune und Bürgern sichert Gestaltungsspielraum für die zukünftige Energieverwendung und bietet somit einen nachhaltigen Standortvorteil z.B. für Gewerbebetriebe,
- Bürger werden über Bürgerbeteiligungskonzepte bzw. Bürgerbeteiligungsgenossenschaften direkt beteiligt.
* Die Beteiligungshöhen der Kommune, Bürger und Wind18 sind auf gleichberechtigte Partnerschaft ausgelegt. Wind18 bietet flexible Beteiligungsoptionen zwischen 0,1% und 33,3%.
Direkter Ertrag der Kommune
Exemplarische Beispielrechnung
- 1 Windenergieanlage WEA z.B. VESTAS V162-6.2 MW, 169 m Nabenhöhe,
- Bei angenommener mittlererer Windhöffigkeit,
- Bei angenommener Laufzeit von 20 Jahren,
- Vollständiger Rückbau nach Ende der Laufzeit,
- Bei angenommenem Gewerbesteuerhebesatz Ihrer Kommune von 370%,
- 100% der Gewerbesteuer fließt in Ihre Kommune,
- Bei angenommenen Zuschlägen gemäß EEG von 5,5 ct/kWh*,
- Erwartete Einnahmen der Kommune über den „Wind-Cent“ in Höhe von ca. 25.000 Euro/WEA p.a.*,
- Erwartete Gewerbesteuereinnahmen von ca. 30.000 Euro/WEA p.a.*,
- Erwartete Beteiligungserträge der Kommune von ca. 50.000 Euro/WEA p.a.*,
- Erwartete Rendite > 6,0% p.a.*,
- Erwartete Beteiligungserträge der Bürger von ca. 50.000 Euro/WEA p.a.*.
* Alle Werte sind Beispielwerte zur besseren Veranschaulichung, tätsächliche Werte können abweichen.
Was Sie machen können
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