Windenergie
Die Bewegungsenergie des Windes nutzen
Wie kann Windenergie genutzt werden
Energiequelle Wind
Die Windhöffigkeit beschreibt das durchschnittliche Windaufkommen an einem Standort und damit auch seine Eignung zur Nutzung der Windenergie.
Sie dient der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage WEA an diesem Standort.
Mit der Häufigkeits- und Richtungsverteilung der Windgeschwindigkeiten* in Nabenhöhe können Ertragsprognosen erstellt werden.
*Windgeschwindigkeit siehe Legende
Die Potentialanalyse
Wo Windenergie ertragreich ist
- Detaillierte Prüfung der Windhöffigkeit auf Ihrem kommunalen Gebiet.
- Berücksichtigung harter Ausschlusskriterien*:
Windenergie ist dort aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen generell ausgeschlossen. - Berücksichtigung weicher Ausschlusskriterien*:
Der Plangeber schließt diese Flächen nach eigenem Ermessen durch selbst gesetzte, abstrakte, typisierte und für den gesamten Planungsraum einheitlich anzuwendende Kriterien für die Windenergienutzung aus.
* Richtlinien gemäß Entwurf des Kriterienkatalogs vom 16.10.2015, Entwurf gemäß des geltenden Regionalplans
Effizienteste Technik für Windenergieanlagen WEA
Moderne Windenergieanlage WEA:
- Nennleistung: 5-7 MW,
- Rotordurchmesser: bis zu 170 m,
- Nabenhöhe: ca. 170 m,
- Gesamthöhe: 250 m,
- jährliche zu erwartende Stromproduktion:
15 bis 18 Mio kWh.
Höhere Windenergieanlagen steigern die Effizienz
- Beeinflussung des Windes durch Geländehindernisse und -rauhigkeit.
Voraussetzung für die wirtschaftliche Umsetzung:
- Die Windgeschwindigkeit beeinflusst die Auswahl der Windenergieanlage WEA,
- eine Erhöhung der Nabenhöhe um 30 m reicht aus,
um an durchschnittlichen Binnenstandorten gleiche Erträge eines Küstenstandorts zu erzielen, - jeder zusätzliche Meter Nabenhöhe bringt ca. 1% mehr Ertrag, da in höheren Bereichen der Wind stärker und gleichmäßiger weht,
- doppelter Rotordurchmesser bringt bis zu 4-fache Stromernte,
- solide Windmessung oder Referenzanlagen und Daten sind Grundlage der realistischen Einschätzung des Standorts.
Genehmigungsverfahren
Errichtung von Windenergieanlagen WEA:
- Naturschutzgutachten,
- umfangreiches Gutachten (saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung),
- Landespflegerischer Begleitplan (LBP),
- Umweltverträglichkeitsvorprüfung,
- Flugsicherheit – Einbindung der militärischen und zivilen Luftfahrtbehörden,
- Rückbau der Anlage nach Betriebseinstellung. Hinterlegung einer Rückbaubürgschaft bei der Genehmigungsbehörde,
- Bauplanungsrecht,
- Überprüfung der Vorgaben der Regionalplanung,
- Überprüfung der Vorgaben der Bauleitplanung,
- Standsicherheit (umfangreiches Turbulenzgutachten zur Standsicherheit der Anlagen),
- Eiswurfrisiko (umfangreiches Gutachten und Risikoabschätzung),
- Immissionsschutz (Schall/Schatten).
Weitere Parameter
Sonstige Kriterien zur erfolgreichen Nutzung von Windenergie:
- Netzanschluss,
- Transport und Zuwegung (intern und extern),
- Genehmigungsauflagen (Schall, Fledermausabschaltungen),
- technische Planung,
- Prüfung von weiteren Belangen,
- Standorte und Kranstellflächen,
- öffentliche Akzeptanz.