Kommunen verlieren Vetorecht bei Windkraftprojekten im Staatswald

Quellen: Mittelbayerische Zeitung vom 28.06.2024
Korkenzieher-Politik
Sueddeutsche Zeitung vom 27.06.2024
Gemeinden verlieren Vetorecht bei Windrädern
im Staatswald
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-windkraft-aiwanger-staatsforsten-kommunalklausel-energiewende-vetorecht-lux.MmdgUFuqgHunwhRPx4atKz

Abschaffung der Kommunalklausel beschleunigt Windenergieprojekte in Bayern.

Schwandorf

Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten hat entschieden, die sogenannte Kommunalklausel abzuschaffen. Diese Maßnahme folgt auf Ankündigungen von Ministerpräsident Markus Söder und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und zielt darauf ab, die Umsetzung von Windenergieprojekten in Bayern zu beschleunigen. In staatseigenen Wäldern können Windkraftanlagen künftig nicht mehr durch Gemeinderatsbeschlüsse oder Bürgerentscheide verhindert werden. Ein prominentes Beispiel für die Auswirkungen dieser Entscheidung ist das Windpark-Projekt in Altötting. Ursprünglich waren 40 Windräder geplant, doch aufgrund eines Bürgerentscheids in Mehring musste das Vorhaben auf 30 Anlagen reduziert werden. Mit der Abschaffung der Kommunalklausel entfällt diese Veto-Möglichkeit für die umliegenden Gemeinden, sodass die Planungen nun ohne lokale Hindernisse fortgeführt werden können. Aiwanger, der selbst dem Aufsichtsrat der Staatsforsten vorsitzt, betonte die Bedeutung dieses Beschlusses: „Diese Entscheidung wird Bayerns Aufholjagd bei der Windkraft beschleunigen.“ Die Selbstverpflichtung von 2011, keine Windräder gegen den Willen der betroffenen Gemeinden aufzustellen, habe zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Windprojekten im Staatswald geführt und die Staatsforsten im Wettbewerb mit Projekten in Privatwäldern benachteiligt. Zukünftig gelten für die Staatsforsten die gleichen Bedingungen wie für private Waldeigentümer. Trotz der Abschaffung der Kommunalklausel betonte Aiwanger, dass die Interessen der Anwohnenden weiterhin berücksichtigt werden. Dies soll durch eine Abstimmung der Planungen vor Beginn des Standortauswahlverfahrens geschehen. Zudem kündigte der Minister einen Gesetzesentwurf an, der Investoren von Wind- und Photovoltaikprojekten verpflichten soll, den Kommunen und erstmals auch den Bürgern direkt eine finanzielle Beteiligung anzubieten. Die neue Regelung gilt ab sofort für alle neuen Windrad-Standortverträge und auch für das bereits laufende Projekt in Altötting. Trotz bestehender Standortverträge müssen diese nach dem Bürgerentscheid in Mehring den neuen Bedingungen angepasst werden. Mit der Abschaffung der Kommunalklausel wollen die Bayerischen Staatsforsten laut Hubert Aiwanger ein klares Zeichen für die Beschleunigung der Energiewende in Bayern und die Förderung erneuerbarer Energien setzen, doch mit einer transparenten Zusammenarbeit und Bürgerbeteiligungsmodellen im Vornherein hätte nach Ansicht von Wind18 viel Ärger erspart bleiben können. Das kommunale Windparkkonzept von Wind18 setzt von Beginn an auf ein Modell, das Partizipation der Anwohnenden und Kommunen erlaubt, ohne hohe Risiken einzugehen, denn die bleiben auf Seite des Windkraftunternehmens. Ein von Anfang an die Bürgerinnen und Bürger einbeziehendes Vorgehen, das auf Austausch und Teilhabe beruht, hätte Protesten und einem Veto vielleicht sogar entgegengestanden. Das beschlossene Abschaffen des Vetorechts für Kommunen ist eine Lösung für mehr Windenergieanlagen im Staatswald, Akzeptanzmodelle wären langfristig gesehen vermutlich eine bessere.

Zukunftssicher und klimaneutral mit Wind18

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
und lassen Sie sich beraten