Luftverkehr: Gesetzeslockerung zugunsten der Windkraft
Quelle: Regierung der Oberpfalz
Veröffenlicht: 06.03.2024
Änderung des Luftverkehrsgesetzes: Bayerische Staatsregierung plant durch Bundesratsinitiative Abwägungsentscheidung statt pauschalen Vorrang für Luftverkehr.
Schwandorf
Die bayerische Staatsregierung beschloss kürzlich die Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes zugunsten des Ausbaus von Windenergieanlagen. Neben der Wichtigkeit der Windenergienutzung sind Belange des zivilen und militärischen Luftverkehrs zu berücksichtigen und bisher haben letztere einen pauschalen Vorrang. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die über 100 Meter hoch sind und somit laut Staatskanzleichef Florian Herrmann alle Projekte betrifft. Künftig soll mit der Bundesratsinitiative eine Abwägungsentscheidung getroffen und die Genehmigungsfähigkeit erleichtert werden. Zudem sollen die langen Verfahrenszeiten der luftrechtlichen Stellungnahme der Flugsicherheitsorganisation auf zwei Monate verkürzt werden. Laut Wirtschaftsminister Aiwanger sind die Gespräche mit der Bundeswehr vielversprechend. Truppenübungsplätze seien hier zwar Herausforderungen, doch diese würden bereits mit Photovoltaikanlagen bestückt. Die bayerische Staatsregierung lädt alle Beteiligten ein, an dem Prozess teilzuhaben und ihre Expertise miteinzubringen, die sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien als auch die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet.
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