Wissen & Hintergrund
Sicherheit einer Windenergie-Anlage
Farbkennzeichnung und Nachtkennzeichnung
Die Farb-Markierungen von Windrädern an Turm und Rotoren dienen der „Tageskennzeichnung“ bzw. der Sichtbarkeit für den Luftverkehr. In einigen Fällen/Umfeldern sind zusätzlich „Tagesfeuer“ (weiß blitzende Lichter) notwendig.
- Ab 100 Metern Gesamthöhe sind 3 Farbstreifen in Rot-Weiß oder Grau-Rot vorgeschrieben (jeweils 6 Meter hoch)
- Ab 150 Metern Gesamthöhe muss zusätzlich ein mindestens 2 Meter hoher Farbstreifen am Maschinenhaus angebracht werden, alternativ wird es vollständig eingefärbt.
- Ab 40 Metern Turm-Höhe ist ein 3 Meter hoher Farbring in orange oder rot anzubringen. Bei Gittermasten muss dieser Farbring 6 Meter hoch sein.
Nachtkennzeichnung und Erkennung von Flugobjekten
Moderne Windkraft-Anlagen verfügen über eine „bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ (BNK), sprich: Windräder über 100 m Höhe, die nachts beleuchtet werden müssen, schalten diese Beleuchtung nur dann an, wenn sich Flugobjekte nähern. So werden störende Licht-Impulse für die Anwohner vermieden. (Mehr zum Vorurteil „Lichtverschmutzung“)
Unter Flugobjekte fallen nicht nur Flugzeuge oder Hubschrauber, sondern auch Vögel bzw. Vogelschwärme.
Umgesetzt wird das Ganze über Transponder- oder Radar-Systeme (aktiv oder passiv). Anbieter dafür sind z. B. Lanthan Safe Sky, Air Avionics oder Reetec. Sensoren überwachen dabei den Luftraum und aktivieren bei Eindringen des Flugobjekts in eine definierte Zone die Beleuchtung.
Weitere technische Sicherheitsmaßnahmen
- Systeme zur Schwingungsdiagnose identifizieren frühzeitig Veränderungen an diversen mechanischen Komponenten des Windrads.
- Die Rotorblätter erhalten wasser- und eisabweisende Beschichtungen.
- Spannungssensoren erkennen, wenn sich trotzdem Eis an den Rotorblättern bildet. So können Heiz-Elemente in den Rotorblättern aktiviert werden bzw. im Extremfall die Anlage abgeschaltet werden.
- Ferndiagnose-Netze übermitteln alle Betriebszustände und Störungen an eine Zentrale.
- Die Windenergie-Anlagen schalten erst bei Wind-Geschwindigkeiten von 3–4 m/s ein, bei Sturm schalten sie automatisch aus. (Je nach Windgeschwindigkeit wird die Drehzahl automatisch reguliert.)
Umfassende Vorschriften und Genehmigungsverfahren
- Experten vom TÜV führen alle 2 bis4 Jahre Sicherheitskontrollen durch.
- Über regelmäßige Wartungsarbeiten, die von der Überwachungszentrale koordiniert werden, wird eine technische Verfügbarkeit von über 98 % garantiert.
Weitere technische Sicherheitsmaßnahmen
- Es existieren zahlreiche Vorgaben im Bereich Umweltschutz, Tierschutz sowie Natur-/Landschaftsschutz. In Wasserschutzgebieten gelten z. B. besonders strenge Auflagen.
- Brandschutz-Konzepte sind ebenso verbindlich.
- Windkraftanlagen werden vor Inbetriebnahme umfassend geprüft.
- Das Baugesetzbuch regelt den Rückbau einer Windkraft-Anlage nach Ende der Betriebszeit.
Diese umfassenden Sicherheitsstandards sind der Grund, dass von Windkraft-Anlagen nur ein sehr geringes Risiko ausgeht. Das lässt sich gut anhand der Beiträge zur Haftpflichtversicherung belegen: Das sind ca. 50–100 Euro Jahresbeitrag bei einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro …