Was steckt hinter den neuen Beschleunigungsgebieten nach europäischem Recht?

Quellen:
Mittelbayerische vom 15.04.2024 – Energie Einigung auf Solarpaket – das steckt drin
https://www.mittelbayerische.de/nachrichten/wirtschaft/einigung-auf-solarpaket-das-steckt-drin-15852057

Stiftung Natur- und Energierecht vom 08.02.2024 – Die Beschleunigungsgebiete nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
https://stiftung-umweltenergierecht.de/wpcontent/uploads/2024/02/Stiftung_Umweltenergierecht_WueStudien_35_Die-Beschleunigungsgebiete-nach-der-Erneuerbare-Energien-Richtlinie.pdf

Bürokratische Erleichterungen sollen für Erneuerbare-Energie-Gebiete bis 2026 erfolgen. 

Schwandorf

Es wurde ein neues Solar- und Windkraftpaket verabschiedet, das neben bürokratischen Erleichterungen für Photovoltaik auch Punkte für den Windenergiesektor beinhaltet. Ein Augenmerk liegt hier auf den sogenannten Beschleunigungsgebieten nach europäischem Recht. Dies bedeutet, dass aus bisherigen potentiellen Flächen für Windkraftanlagen, auch als EE-Gebiete (Erneuerbare Energien-Gebiete) bekannt, Flächen aufgrund von Umweltfaktoren ausgewählt werden. Dabei wird geprüft, ob die Nutzung erneuerbarer Energien keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Um negative Effekte zu vermeiden, sind bereits Maßnahmen im Plan miteinbegriffen. Diese Ausweisung soll bis zum 21. Februar 2026 erfolgen. Projekten, die in diese Kategorie fallen, soll die Genehmigung vereinfacht werden, was u.a. bedeutet, dass bestimmte umweltrechtliche Prüfungen entfallen oder modifiziert werden, solange dies mit dem europäischen Recht konform ist bzw. Minderungsmaßnahmen ergriffen werden. Somit sollen Beschleunigungsgebiete nach europäischem Recht und den entsprechenden beschleunigten und vereinfachten Verfahren unterstützen, gesetzte Ziele im Bereich erneuerbarer Energien zu erreichen. Eine wichtige Entwicklung, findet auch Wind18.

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