Beteiligung
Kommune

Am Windertrag teilhaben

Wind18 - Partner der Kommune

Klimaneutral mit Wind18

  • Echte Beteiligung der Kommune als Gesellschafter an der regionalen Betreibergesellschaft,
  • Flexible Beteiligungsoption von 0,1% bis 33,3%*,
  • Vollständiger Anteil von Beginn an oder optionale Mit-Finanzierung durch Wind18, die Kommune besitzt Aufstockungsrechte,
  • Kein Risiko bilanzieller Gestaltungen durch etwaige Projektgesellschaften (Abschreibungen vs. Gewerbesteuer),
  • Erträge aus Stromverkauf bieten zusätzliche Einnahmequelle neben der Gewerbesteuer und der Kommunalumlage „Wind-Cent“,
  • Regionaler Betreiber am Standort.
  • Schaffung von regionaler Energiesicherheit und -unabhängkeit,
  • Gewährleistung der Energieversorgung der Bürger,
  • Wahrnehmung der Aufgaben der Daseinsvorsorge,
  • Baustein für die Erreichung der Klimaneutralität,
  • Optionale Bereitstellung von E-Mobilität,
  • Optionale Möglichkeit der Wasserstofferzeugung.
  • Bürger werden über Bürgerbeteiligungskonzepte bzw. Bürgerbeteiligungsgenossenschaften direkt beteiligt,
  • Bürger-Vorteile z.B. über bezuschusste Anrainer-Beteiligungen oder vergünstigte Regional-Strom-Tarife,
  • Schaffung größtmöglicher Bürgerakzeptanz über transparente Kommunikationspolitik und breite Mitwirkungsmöglichkeiten.
  • Gleichberechtigte Partnerschaft der Kommune zusammen mit Wind18 und Bürgern und Gewerbe,
  • Gleiche Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung,
  • Gesellschaftserstellung von Kommune und Bürgern sichert Gestaltungsspielraum für die zukünftige Energieverwendung und bietet somit einen nachhaltigen Standortvorteil z.B. für Gewerbebetriebe,
  • Bürger werden über Bürgerbeteiligungskonzepte bzw. Bürgerbeteiligungsgenossenschaften direkt beteiligt.

* Die Beteiligungshöhen der Kommune, Bürger und Wind18 sind auf gleichberechtigte Partnerschaft ausgelegt. Wind18 bietet flexible Beteiligungsoptionen zwischen 0,1% und 33,3%.

Direkter Ertrag der Kommune

Exemplarische Beispielrechnung

  • 1 Windenergieanlage WEA z.B. VESTAS V162-6.2 MW, 169 m Nabenhöhe,
  • Bei angenommener mittlererer Windhöffigkeit,
  • Bei angenommener Laufzeit von 20 Jahren,
  • Vollständiger Rückbau nach Ende der Laufzeit,
  • Bei angenommenem Gewerbesteuerhebesatz Ihrer Kommune von 370%,
  • 100% der Gewerbesteuer fließt in Ihre Kommune,
  • Bei angenommenen Zuschlägen gemäß EEG von 5,5 ct/kWh*,
  • Erwartete Einnahmen der Kommune über den „Wind-Cent“ in Höhe von ca. 25.000 Euro/WEA p.a.*,
  • Erwartete Gewerbesteuereinnahmen von ca. 30.000 Euro/WEA p.a.*,
  • Erwartete Beteiligungserträge der Kommune von ca. 50.000 Euro/WEA p.a.*,
  • Erwartete Rendite > 6,0% p.a.*,
  • Erwartete Beteiligungserträge der Bürger von ca. 50.000 Euro/WEA p.a.*.

* Alle Werte sind Beispielwerte zur besseren Veranschaulichung, tätsächliche Werte können abweichen.

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